HBS Agent Hub

AGB

Diese Bedingungen gelten für Kursverträge (Mitgliedschaften und Karten), die Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Tanzstudio Fortuna schließen. Stand: siehe Fußzeile dieser Seite.

§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich

(1) Vertragspartner ist die HBS GmbH, handelnd unter „Tanzstudio Fortuna", Ludwigstr. 58, 66115 Saarbrücken, vertreten durch Carsten Hornung (nachfolgend „Studio"). Kontakt: info@tanzstudio-fortuna.de, Telefon +49 681 965 905 29.

(2) Diese Bedingungen gelten für alle Kursverträge zwischen dem Studio und Verbraucherinnen und Verbrauchern (§ 13 BGB), nachfolgend „Mitglied". Abweichende Bedingungen des Mitglieds werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das Studio stimmt ihnen in Textform zu.

(3) Kurse eigenständiger Anbieter. Einzelne Kurse werden von selbständigen Kursleitungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung angeboten; das Studio übernimmt dort lediglich Raum, Anmeldung und Zahlungsabwicklung. Solche Kurse sind im Anmeldeformular und im Kursplan ausdrücklich gekennzeichnet und nennen den jeweiligen Anbieter als Vertragspartner. In diesem Fall kommt der Kursvertrag mit dem genannten Anbieter zustande, und es gelten dessen Bedingungen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Darstellung der Kurse und Tarife auf der Website und im Anmeldeformular ist kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung, sich anzumelden.

(2) Mit dem Absenden des Anmeldeformulars kommt noch kein Vertrag zustande. Das Mitglied gibt damit lediglich ein Angebot auf Abschluss eines Kursvertrages ab. Der im Formular angezeigte Beitrag ist ein Vorschlag auf Grundlage der gewählten Kurse; verbindlich wird er erst mit der Bestätigung nach Absatz 4.

(3) Das Studio bestätigt den Eingang der Anmeldung unverzüglich in Textform. Diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme des Angebots.

(4) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn das Studio die Aufnahme gesondert in Textform bestätigt (Aufnahmebestätigung) und dabei Tarif, Beitrag, Beginn und Kündigungsfrist benennt. Das Studio erklärt die Annahme innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung; danach ist das Mitglied an sein Angebot nicht mehr gebunden.

(5) Das Studio ist nicht verpflichtet, eine Anmeldung anzunehmen. Es kann sie insbesondere ablehnen, wenn ein Kurs ausgelastet ist, die Altersvorgaben nicht erfüllt sind, die für den gewählten Tarif erforderlichen Nachweise fehlen oder der angezeigte Beitrag auf einem offensichtlichen Irrtum beruht - etwa auf einem Tipp-, Rechen- oder Übertragungsfehler in der Preisangabe oder auf einer offensichtlich unzutreffenden Tarifzuordnung. Das Studio teilt dies unverzüglich mit und unterbreitet, soweit möglich, ein korrigiertes Angebot; das Mitglied ist daran nicht gebunden.

(6) Der Vertragstext wird vom Studio gespeichert. Das Mitglied erhält seine Vertragsdaten und diese Bedingungen mit der Aufnahmebestätigung in Textform.

§ 3 Minderjährige

(1) Mitglieder unter 18 Jahren können nur mit Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person angemeldet werden. Diese Person wird Vertragspartner und schuldet die Beiträge.

(2) Für Kinder- und Jugendkurse gelten die im Kursplan genannten Altersgruppen.

§ 4 Leistungen des Studios

(1) Das Studio stellt dem Mitglied die Teilnahme an den gebuchten Kursen nach dem jeweils gültigen Kursplan zur Verfügung, dazu die Nutzung der Räume, Umkleiden und Sanitäranlagen während der Kurszeiten.

(2) Der Kursplan wird laufend fortgeschrieben. Das Studio darf Kurse zeitlich verlegen, zusammenlegen, den Raum wechseln und die Kursleitung wechseln oder vertreten lassen, soweit dies für das Mitglied zumutbar ist. Änderungen werden rechtzeitig in Textform oder durch Aushang und über die Mitgliederverwaltung bekanntgegeben.

(3) Ferien und Feiertage. An gesetzlichen Feiertagen und während der angekündigten Studioferien findet kein Unterricht statt. Der Monatsbeitrag ist ein über das Jahr gemittelter Beitrag; die üblichen Schließzeiten sind darin bereits berücksichtigt und führen nicht zu einer Minderung. Die Schließzeiten werden zu Beginn der Saison bekanntgegeben.

(4) Einzelne Ausfälle. Fällt ein Termin aus Gründen aus, die das Studio zu vertreten hat, bietet das Studio einen Ersatztermin, einen gleichwertigen Kurs oder eine anteilige Gutschrift an. Ein darüber hinausgehender Anspruch besteht nicht.

(5) Kann das Studio den Betrieb aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (z. B. behördliche Anordnung), länger als zwei aufeinanderfolgende Wochen nicht anbieten, wird der Beitrag für diesen Zeitraum ausgesetzt oder gutgeschrieben, soweit kein gleichwertiger Ersatz (z. B. Online-Unterricht) angeboten wird.

§ 5 Tarife, Beiträge und Ermäßigungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Website veröffentlichten Tarife. Alle Preise sind Endpreise; das Studio weist keine Umsatzsteuer gesondert aus, soweit die Leistung umsatzsteuerfrei ist.

(2) Die Tarife unterscheiden zwischen einer Einheit pro Woche, einer Flatrate innerhalb eines Bereichs und Karten (z. B. 10er-Karte). Maßgeblich ist der in der Aufnahmebestätigung genannte Tarif.

(3) Ermäßigungen (z. B. für Studierende und Auszubildende oder für die Buchung mehrerer Bereiche) werden nur auf Antrag und nur für die Zukunft gewährt. Für ermäßigte Tarife ist ein gültiger Nachweis vorzulegen; eine rückwirkende Erstattung ist ausgeschlossen. Entfällt die Voraussetzung (z. B. Ende des Studiums), teilt das Mitglied dies unverzüglich mit; ab dem Folgemonat gilt der reguläre Beitrag.

(4) Wechsel des Tarifs. Ein Wechsel in einen höherwertigen Tarif (z. B. Flatrate) ist zum Monatsersten möglich. Ein Wechsel in einen günstigeren Tarif ist unter Einhaltung der Frist nach § 8 Abs. 2 zum selben Termin möglich wie eine Kündigung.

(5) Karten (z. B. 10er-Karte) sind ab Ausstellung sechs Monate gültig und verfallen danach. Sie sind auf die Person ausgestellt, für die sie erworben wurden, und werden nicht in Geld ausgezahlt. Nicht genutzte Einheiten werden nach Ablauf nicht erstattet.

§ 6 Zahlung

(1) Der Monatsbeitrag ist monatlich im Voraus fällig und wird per SEPA-Lastschrift eingezogen. Das Mitglied erteilt dazu ein SEPA-Lastschriftmandat und sorgt für Deckung des Kontos. Der Einzug erfolgt in der Monatsmitte; das Studio kündigt den Einzug mindestens einen Tag vorher an (verkürzte Vorabankündigungsfrist).

(2) Karten werden bei Ausgabe vollständig bezahlt.

(3) Rücklastschrift. Wird eine Lastschrift aus Gründen zurückgegeben, die das Mitglied zu vertreten hat, trägt es die von der Bank berechneten Gebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 5,00 €. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Gerät das Mitglied mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeiträgen in Verzug, kann das Studio den Zugang bis zum Ausgleich aussetzen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 8 Abs. 4 bleibt unberührt.

(5) Änderungen der Bankverbindung teilt das Mitglied unverzüglich mit.

§ 7 Änderung der Beiträge und dieser Bedingungen

(1) Das Studio kann die Beiträge anpassen, um gestiegene Kosten (insbesondere Raum-, Energie-, Personal- und GEMA-Kosten) auszugleichen. Eine Anpassung wird dem Mitglied mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.

(2) Ist das Mitglied mit der Anpassung nicht einverstanden, kann es den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Auf dieses Recht weist das Studio in der Mitteilung ausdrücklich hin. Kündigt das Mitglied nicht, gilt der Vertrag zum angepassten Beitrag fort.

(3) Für Änderungen dieser Bedingungen gilt Absatz 1 und 2 entsprechend. Änderungen, die das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung wesentlich verschieben, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Mitglieds.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt zu dem in der Aufnahmebestätigung genannten Datum und läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten zum Ende eines Kalenderquartals unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Für einzelne Bereiche kann in der Aufnahmebestätigung eine abweichende Frist genannt sein; dann gilt diese.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Sie kann über die Kündigungsschaltfläche auf unserer Website („Verträge hier kündigen") ohne Anmeldung, per E-Mail an info@tanzstudio-fortuna.de, per Brief an die in § 1 genannte Anschrift oder über den Mitgliederbereich erklärt werden. Das Studio bestätigt den Zugang sowie das Datum, zu dem der Vertrag endet, unverzüglich in Textform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für das Studio insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsbeiträgen oder bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen § 9 vor.

(5) Karten haben keine Laufzeit im Sinne dieser Vorschrift; für sie gilt § 5 Abs. 5.

§ 9 Teilnahme, Hausordnung und Gesundheit

(1) Das Mitglied nimmt auf eigene Verantwortung teil und versichert, gesundheitlich in der Lage zu sein, an den gebuchten Kursen teilzunehmen. Im Zweifel ist vorher ärztlicher Rat einzuholen. Gesundheitliche Einschränkungen, die für die Teilnahme erheblich sind, teilt das Mitglied der Kursleitung vor Kursbeginn mit.

(2) Den Anweisungen der Kursleitung und des Studiopersonals ist zu folgen. Es gelten die Hausordnung und die im Studio ausgehängten Sicherheitshinweise.

(3) In den Kursräumen ist geeignetes, sauberes Schuhwerk zu tragen, das den Boden nicht beschädigt.

(4) Das Studio kann Personen, die den Betrieb erheblich stören, andere Teilnehmende belästigen oder wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen, vom einzelnen Termin ausschließen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(5) Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt das Studio keine Verwahrung. Wertsachen sollen nicht in die Umkleiden gelegt werden.

§ 10 Bild- und Tonaufnahmen

(1) Das Studio fertigt bei Veranstaltungen und gelegentlich im Unterricht Foto- und Videoaufnahmen an. Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen das Mitglied erkennbar ist, erfolgt nur mit dessen gesonderter Einwilligung; bei Minderjährigen mit Einwilligung der erziehungsberechtigten Person.

(2) Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

(3) Eigene Aufnahmen der Teilnehmenden im Unterricht sind nur mit Zustimmung der Kursleitung und der abgebildeten Personen zulässig.

§ 11 Haftung

(1) Das Studio haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Studio nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für die Haftung für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Studios.

§ 12 Datenschutz

Das Studio verarbeitet personenbezogene Daten des Mitglieds ausschließlich zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Einzelheiten, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und den Rechten der betroffenen Person, stehen in der Datenschutzerklärung.

§ 13 Widerrufsrecht

Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei einem Vertragsschluss über das Anmeldeformular ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten stehen in der gesonderten Widerrufsbelehrung, die auch das Muster-Widerrufsformular enthält. Bei einer Anmeldung, die vor Ort im Studio unterschrieben wird, besteht kein Widerrufsrecht.

§ 14 Streitbeilegung

Das Studio ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 23.08.2026 (Fassung 1)